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Ratgeber · Modelle & Finanzierung

Partnerschaftsmodell für Friedhöfe — kein Risiko, sofortige Kapazität

HIMMELREICH MEMORIAL · Daniel Probst-Bosch, Steinmetzmeister · aktualisiert Juni 2026
Das Partnerschaftsmodell ist für Friedhöfe und Kommunen gedacht, die eine Urnengemeinschaftsanlage wollen, aber kein Budget für eine Investition haben. STOI stellt die Anlage kostenlos bereit — der Friedhof kassiert 60–65 % der Nutzungsgebühr pro belegtem Platz. Kein Kapitaleinsatz, kein Auslastungsrisiko. Dieser Artikel erklärt, wie das konkret funktioniert.

Das Modell in drei Sätzen

STOI produziert, liefert und montiert das Himmelreich Memorial auf dem Friedhof. Der Friedhof stellt die Fläche und das Fundament bereit. Pro belegtem Urnengrabplatz erhält der Friedhof 60–65 % der Nutzungsgebühr, STOI 35–40 %. Nicht belegte Plätze kosten den Friedhof nichts.

Rechenbeispiel Partnerschaftsmodell:

32 Plätze × 900 € Nutzungsgebühr × 65 % = 18.720 € für den Friedhof

32 Plätze × 900 € × 35 % = 10.080 € für STOI

Investition des Friedhofs: 0 € (nur Fundament ca. 800–1.500 €)

Was der Friedhof beiträgt — und was nicht

Was der Friedhof bereitstellt

  • Geeignete ebene Fläche (min. 3 × 1,5 m)
  • Betonfundament (80–100 cm tief, 150 × 150 cm) — Kosten: 800–1.500 €
  • Kiessubstrat um die Anlage (ca. 200–400 €)
  • Anpassung der Friedhofssatzung (falls nötig)
  • Nutzungsvereinbarungen mit Angehörigen

Was STOI übernimmt

  • Produktion aller Glasplatten und Stahlkonstruktion
  • Transport und vollständige Montage
  • 10 Jahre Garantie auf Standfestigkeit
  • Ersatzplatten bei Beschädigung
  • Gravur neuer Platten bei jeder Belegung
  • Informationsmaterial für Angehörige

Wie die Abrechnung funktioniert

Jede Belegung wird dem Friedhof gemeldet. Der Friedhof stellt die Nutzungsgebühr gegenüber der betreffenden Familie in Rechnung — nach eigenem Satzungsrecht. Von der eingegangenen Nutzungsgebühr überweist der Friedhof den vereinbarten STOI-Anteil (35–40 %) monatlich oder quartalsweise.

Es gibt keine monatliche Grundgebühr, keine Mindestbelegungsverpflichtung und keine Strafe für langsame Belegung. Wenn in einem Monat kein Platz belegt wird, überweist der Friedhof nichts an STOI.

Risiken für den Friedhof — keine

Das klingt nach einem Marketingsatz, ist aber die korrekte Beschreibung des Modells:

  • Kein Kapitalrisiko: Der Friedhof kauft nichts. Die Anlage gehört STOI.
  • Kein Auslastungsrisiko: Leere Plätze kosten den Friedhof nichts — weder Miete noch Gebühren.
  • Kein Haftungsrisiko für die Anlage: STOI haftet für Standfestigkeit und Qualität — 10 Jahre Garantie.
  • Kein Verwaltungsaufwand für Pflege: Die Anlage braucht keine laufende Pflege durch das Friedhofspersonal.

Was der Friedhof trägt: das Fundament (einmalig, 800–1.500 €) und die Verantwortung für die ordnungsgemäße Vergabe der Grabplätze nach Friedhofssatzung.

Was STOI an diesem Modell hat — Transparenz über das Geschäftsmodell

STOI produziert die Anlage einmalig auf eigene Kosten — und amortisiert diese Kosten über die anteiligen Einnahmen der Belegungen. Bei einer Anlage mit 32 Plätzen und 900 € Nutzungsgebühr erhält STOI bei Vollbelegung 10.080 € (35 %). Die Produktionskosten plus Montage liegen darunter — deshalb ist das Modell für STOI wirtschaftlich sinnvoll.

Hinzu kommen: Folgebestellungen wenn die erste Anlage voll ist und eine zweite gewünscht wird, und Gravuraufträge bei jeder einzelnen Belegung (Herstellung der Glasplatte mit handgraviertem Namen).

Das Modell ist partnerschaftlich — beide Seiten haben ein gemeinsames Interesse an hoher Belegung.

Kann der Friedhof die Anlage später kaufen?

Ja. Wenn ein Friedhof nach einigen Jahren die Anlage übernehmen möchte, ist das möglich. Der Kaufpreis wird auf Basis des aktuellen Restwerts und der bereits gezahlten STOI-Anteile berechnet. Die genauen Konditionen werden im Partnerschaftsvertrag geregelt.

Für Friedhöfe, die mit dem Partnerschaftsmodell starten und dann auf Direktkauf wechseln wollen, empfiehlt sich, das schon beim Vertragsabschluss festzuhalten.

„Ein Bürgermeister, der kein Budget hat und trotzdem seinen Friedhof modernisieren will — für den ist dieses Modell gemacht. Keine Investition, sofortiger Effekt.“

Häufige Fragen zum Partnerschaftsmodell

Kann der Friedhof die Anlage kaufen, wenn er will?
Ja. Ein späterer Übergang auf das Direktkauf-Modell ist vertraglich möglich. Der Restkaufpreis hängt vom Zeitpunkt des Wechsels und den bereits geleisteten STOI-Anteilen ab.
Wie lange läuft der Partnerschaftsvertrag?
In der Regel 15–20 Jahre — entsprechend der Nutzungsdauer der Anlage. Kündigung ist möglich unter vereinbarten Bedingungen (z. B. wenn die Anlage nach 5 Jahren noch keine 10 Plätze belegt hat).
Was passiert, wenn STOI als Unternehmen nicht mehr existiert?
Die Anlage steht und funktioniert unabhängig von STOI. Im Fall einer Betriebsaufgabe von STOI würde die Anlage an den Friedhof übergehen. Diese Regelung wird im Vertrag festgehalten.
Kann die Gemeinde eigene Nutzungsgebühren festlegen?
Ja. Die Nutzungsgebühr legt der Friedhof fest — nach eigenem Satzungsrecht und Kommunalabgabengesetz. STOI erhält einen festen Prozentanteil davon, egal wie hoch die Gebühr ist. Empfehlung: mind. 700 € pro Platz, damit das Modell für beide Seiten wirtschaftlich sinnvoll ist.
Aus der Praxis
„Das Partnerschaftsmodell habe ich entwickelt, weil ich gemerkt habe: Viele Friedhöfe wollen — aber können nicht investieren. Das sollte kein Hindernis sein.“
Daniel Probst-Bosch — Steinmetzmeister und Bildhauer, STOI Concept

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