Für Gemeinden —
moderne Bestattungskultur, ohne Mehraufwand
Der Gemeinderat fragt nach Lösungen für sinkende Grabgebühren und steigende Pflegekosten. Das HIMMELREICH MEMORIAL ist eine Antwort, die sich rechnet: 3 qm Fläche, bis zu 58 Urnengrabplätze, nahe null laufende Unterhaltskosten. Zwei Modelle — mit oder ohne kommunale Investition.
Was kommunale Friedhöfe heute unter Druck setzt
Der demografische Wandel verändert Bestattungsgewohnheiten schneller als Friedhofsordnungen angepasst werden. Viele Städte und Gemeinden merken das an zwei Stellen gleichzeitig: sinkende Einnahmen aus klassischen Grabfeldvergaben und steigende Unterhaltsaufwände für kaum belegte Flächen.
Eine Gemeinschaftsgrabanlage schafft Einnahmen auf kleinster Fläche, ohne dass Personal gebunden wird. Sie ist gleichzeitig ein sichtbares Signal, dass die Gemeinde auf veränderte Bedürfnisse ihrer Bürgerinnen und Bürger reagiert.
Was die Anlage für Ihren kommunalen Haushalt bedeutet
Die Zahlen basieren auf der Referenzanlage Friedhof Lenzfried, Kempten — seit 2023 im laufenden Betrieb, mit realen Belegungszahlen.
Anlage mit 32 Glaselementen, bis zu 58 Urnengrabplätze
Alle Werte netto. Preise und Kapazität abhängig von Konfiguration. Exaktes Angebot nach Standortprüfung. Kein Haushaltsansatz vorhanden? → Partnerschaftsmodell ohne kommunale Investition
Kein Budget — kein Problem
Viele Gemeinden haben keinen Haushaltsansatz für Investitionen in Friedhofsausstattung. Das Partnerschaftsmodell des HIMMELREICH MEMORIAL setzt genau dort an: STOI stellt die Anlage auf und trägt alle Kosten für Produktion, Lieferung und Montage. Die Gemeinde zahlt nichts vorab.
Im Gegenzug gibt die Gemeinde einen vereinbarten Anteil der Grabplatz-Einnahmen ab — typischerweise 30–40 %. Der verbleibende Anteil fließt vollständig in den kommunalen Haushalt. Nach vollständiger Amortisation geht die Anlage in das Eigentum der Gemeinde über.
Das Modell erfordert keinen Gemeinderatsbeschluss über eine Investitionssumme — es genügt die Zustimmung zur Nutzungsvereinbarung.
Partnerschaftsmodell im Detail →Partnerschaft — Beispielrechnung
Ohne einen Euro Eigenkapital. Jeder weitere belegte Platz bringt laufende Einnahmen.
Was im Paket enthalten ist
8 mm VSG-Sicherheitsglas, handgefertigt. Jedes Element für Einzel- oder Doppelbelegung ausgelegt. Das Design ist als Geschmacksmuster® geschützt.
DIN-normiertes Fundament — Kosten trägt die Gemeinde (ca. 800–1.500 €, lokaler Baubetrieb). Montage durch STOI-Monteure: 2–3 Arbeitstage. Spezifikation für Ausschreibung wird geliefert.
Handgravur für jeden belegten Platz — Name, Datum, auf Wunsch ein Motiv. Lieferzeit ca. 5–7 Werktage je Gravur. Abrechnung direkt mit dem Friedhof/Gemeinde.
Broschüre für Bürgerinnen und Bürger, Preisschild-Vorlage, digitale Belegungsübersicht. Alles was für die eigenständige Vergabe der Grabplätze durch die Gemeinde nötig ist.
Auf das Gesamtsystem: Glas, Träger, Verbindungen. Lebensdauer 50+ Jahre. Keine Ersatzteile, keine Pflege, keine laufenden Kosten für den Bauhof.
STOI unterstützt bei der Vorbereitung von Gemeinderatsbeschlüssen — mit Produktbeschreibung, Zahlen und auf Wunsch einer Präsentation vor Ort oder per Video.
Was Bürgermeister und Gemeindeverwalter fragen
Braucht die Anlage eine Baugenehmigung?
In Bayern ist für Anlagen dieser Größe (1,75 × 1,65 m Grundfläche) auf Friedhofsgelände in der Regel keine separate Baugenehmigung erforderlich — die Anlage gilt als Friedhofsausstattung. Eine kurze Abstimmung mit dem Landratsamt wird empfohlen. STOI liefert die vollständige Produktbeschreibung für die Abklärung.
Muss der Gemeinderat einem Kauf zustimmen?
Beim Direktkauf ja — die Investitionssumme von 12.000–18.000 € erfordert einen Gemeinderatsbeschluss. Beim Partnerschaftsmodell entfällt die Investitionssumme, es genügt die Zustimmung zur Nutzungsvereinbarung. STOI unterstützt bei der Vorbereitung beider Varianten.
Kann die Anlage in bestehende Friedhofsordnungen integriert werden?
Ja. Das HIMMELREICH MEMORIAL ist eine Urnengemeinschaftsgrabanlage — eine Grabform, die in bestehende Friedhofsgebührenordnungen ohne Änderung eingebettet werden kann. Die Grabplatz-Vergabe erfolgt durch die Gemeinde genau wie bei anderen Grabarten.
Was passiert wenn ein Glasplatzelement beschädigt wird?
Einzelne Glaselemente können ausgetauscht werden. Innerhalb der 10-Jahres-Garantie übernimmt STOI Schäden durch Material- oder Herstellungsfehler. Für Vandalismus empfehlen wir eine entsprechende Versicherung über die Gemeinde.
Wer kümmert sich um die Gravur bei neuen Belegungen?
Die Gemeinde oder der Friedhof meldet eine neue Belegung an STOI. STOI fertigt die Handgravur im Atelier in Kempten, liefert das fertige Element und tauscht es vor Ort aus. Lieferzeit: ca. 5–7 Werktage. Die Kosten werden direkt mit der Gemeinde abgerechnet — kein Eigenaufwand für den Bauhof.
Können wir die Anlage in Zukunft erweitern?
Ja. Das Himmelreich Memorial ist als Baukastensystem konzipiert. Weitere Module sind jederzeit nachrüstbar — ohne Umbau der bestehenden Anlage und kompatibel mit allen bisherigen Versionen.
Die Anlage in der Praxis — Friedhof Lenzfried, Kempten
Seit 2023 steht das HIMMELREICH MEMORIAL auf dem städtischen Friedhof in Kempten-Lenzfried. Wir organisieren auf Wunsch eine Besichtigung für Gemeinderat oder Bürgermeister — der Weg nach Lenzfried lohnt sich.


Das HIMMELREICH MEMORIAL erklärt — in unter 10 Minuten
Wie die Anlage funktioniert, was sie kostet und warum Gemeinden und Friedhöfe davon profitieren.
"Die Zukunft des Friedhofs — das HIMMELREICH MEMORIAL erklärt" (2024)
Anfrage — unverbindlich & kostenlos
Wir erstellen ein konkretes Angebot für Ihre Gemeinde — mit Preisen, Lieferzeit und Kalkulation. Auf Wunsch kommen wir zur Gemeinderatssitzung oder zur Besichtigung nach Lenzfried.

Friedrichshafen
STOI GmbH Steinmetzwerkstatt
Hochstraße 69 (am Friedhof)
88045 Friedrichshafen
07541 73 49 0
Kempten (Allgäu)
Steinmetzwerkstatt Schlienz e.K.
Ostbahnhofstraße 75
87437 Kempten-Lenzfried
0831 73 98 6
Anfragen
info@urnengrabfeld.de
Antwort innerhalb von 24 h
© HIMMELREICH MEMORIAL — Geschmacksmuster® geschützt · Eingetragenes Design nach DesignG · Jede Nachahmung wird zur Anzeige gebracht