Für Ihre Friedhofsverwaltung

Zu viel freie Fläche auf Ihrem Friedhof?Was Sie mit Überhangflächen auf dem Friedhof machen können.

Porträt von Daniel Probst-Bosch, Steinmetzmeister der STOI Steinmetzwerkstatt
Daniel Probst-BoschSteinmetzmeister in 4. Generation
Meisterbetrieb seit 1912Kempten und Friedrichshafen
Urnengrabanlage mit farbigen Gläsern zwischen Grabreihen, von oben gesehen – STOI Steinmetzwerkstatt
Ein Satz, wie man ihn oft hört

„Das hintere Feld ist seit Jahren halb leer.“

Ihr Friedhof wurde für Erdgräber geplant. Heute stehen Sie vor Überhangflächen auf dem Friedhof, die gepflegt werden und nichts mehr bringen.

Wo entstehen bei Ihnen die freien Flächen?

Meist dort, wo Familiengräber nach der Ruhezeit nicht verlängert werden. Es entstehen einzelne Lücken mitten in einer Reihe, später halbe Felder am Rand.

Gehen Sie einmal mit Ihrem Lageplan über den Friedhof und markieren Sie, was in den nächsten Jahren frei wird.

Darf Ihr Friedhof eine Fläche neu nutzen?

Das regeln Ihre Friedhofssatzung und die Nutzungsrechte, die auf der Fläche noch laufen. Solange ein Recht besteht, bleibt das Grab. Freie Flächen können Sie neu vergeben, wenn Ihre Satzung die neue Grabart kennt.

Klären Sie das früh mit Ihrer Verwaltung. Ihr Gemeinderat entscheidet dann über die Satzung.

Wie viel Platz braucht eine Urnengrabanlage wirklich?

Die Anlage selbst ist 1,75 m hoch, 1,60 m breit und 0,80 m tief. Mit Umgang rechnen Sie mit etwa 12 m² (so steht es in der Broschüre, S. 6).

Auf dieser Fläche finden bis zu 58 Plätze Raum. Suchen Sie auf Ihrem Lageplan, wo 12 m² am Stück frei sind.

Wie passt das HIMMELREICH MEMORIAL in Ihre Lücke?

Mit der Urnen-Gemeinschaftsgrabanlage HIMMELREICH MEMORIAL wird aus einer Lücke ein Ort mit Namen auf farbigem Glas. Den Unterbau kann Ihr Bauhof selbst setzen, als Fundament oder mit Erdankern. Braucht Ihr Friedhof später mehr Plätze, wächst die Anlage Flügel für Flügel. Wie das zwischen Grabreihen aussieht, sehen Sie an der Anlage in Kempten.

Was fragen Verwaltungen zu freien Flächen?

Was passiert mit Gräbern, die noch belegt sind?

Sie bleiben. Sie nutzen zuerst die Lücken, die schon frei sind.

Zeigen Sie uns Ihren Lageplan, und wir sagen Ihnen, wo die Anlage passt.

Porträt von Daniel Probst-Bosch, Steinmetzmeister der STOI Steinmetzwerkstatt

Geschrieben vonDaniel Probst-Bosch · Steinmetzmeister in 4. Generation · Geprüfter Restaurator im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk für Denkmalpflege

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